Das Bundeskabinett hat am 14.1.2009 eine Umweltprämie (sog. "Abwrackprämie")
von 2.500 beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug
verschrottet und ein neuer Wagen gekauft oder geleast wird. Folgende
Eckpunkte wurden bekannt gegeben:
- Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von 1,5
Milliarden stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung
erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge.
- Stichtag ist der 14.1.2009 für Kauf und Zulassung des Neuwagens
bzw. Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
- Zum Begünstigtenkreis gehören natürliche Personen, die
zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr
auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die
Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des
Pkw.
- Die Förderung betrieblicher Fahrzeuge ist von der Maßnahme
nicht erfasst.
- Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen mindestens 9 Jahre alten
Pkw handeln, d. h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.
Januar 2000 stattgefunden haben.
- Das Neufahrzeug muss zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen
werden und mindestens die Euro-4-Norm erfüllen.
- Als Jahreswagen gilt ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen
in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller
zugelassen war.
- Die Verschrottung ist durch einen Verwertungsnachweis im Zeitraum vom
14.1.2009 bis 31.12.2009 durch einen anerkannten Demontagebetrieb
nachzuweisen.
- Zu den erforderlichen Dokumenten gehören das Original des
Verschrottungsnachweises des Demontagebetriebs und der Nachweis der
Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller.
- Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann
mit der Beantragung auch den Händler beauftragen. Der Antrag wird
vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bearbeitet und
beschieden und kann im Internet unter www.bafa.de heruntergeladen
werden.
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