Änderungen beim Kurzarbeitergeld durch das Konjunkturpaket II


Das Konjunkturpaket II sieht verschiedene Maßnahmen (befristet bis 31.12.2010) zum Kurzarbeitergeld vor. So werden u. a. dem Arbeitgeber für die Jahre 2009 und 2010 auf Antrag 50 % der von ihm allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit werden dem Arbeitgeber auf Antrag die vollen SV-Beiträge erstattet, wenn der Arbeitnehmer während mindestens der Hälfte der ausgefallenen Arbeitszeit qualifiziert wurde.

Die Maßnahme muss die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern, sie der technischen Entwicklung anpassen oder das Ziel haben, einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen, einen beruflichen Abschluss zu vermitteln oder zu einer anderen Tätigkeit zu befähigen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist (z. B. Schulungen im Bereich des Arbeitsschutzes), sowie Qualifizierungen, die im ausschließlichen oder erkennbar überwiegenden Interesse des Unternehmens sind und von ihm sowieso hätten durchgeführt werden müssen (z. B. arbeitsplatzbezogene Schulungen zur Einführung einer neuen Produktreihe).

Das Erfordernis, dass im Kalendermonat mindestens ein Drittel der im Betrieb bzw. der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen sein muss, wird ausgesetzt. In der Folge haben alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsausfall von mehr als 10 % Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

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