Neue Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2009 |
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In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den
Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag
Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt,
festgelegt. Eine Anpassung zum 1.1.2009 war erforderlich, weil sich ab
2009 die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld ändern. Die Regelsätze betragen nun:
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