Keine Sozialversicherungspflicht eines Geschäftsführers ohne Kapitalbeteiligung |
||||
|
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Bremen ist der Fremdgeschäftsführer
einer GmbH nicht zwangsweise versicherungspflichtig in der
Sozialversicherung. In dem entschiedenen Fall aus der Praxis stellte der
Geschäftsführer aus seinem Privatvermögen Sicherheiten
zugunsten der Gläubiger der GmbH in Höhe von mehreren 100.000
zur Verfügung. Ferner war das Verhältnis zu den
GmbH-Gesellschaftern nicht nur durch besondere Fachkenntnisse, sondern darüber
hinaus durch eine besonders ausgeprägte Dominanz seitens des Geschäftsführers
gekennzeichnet. Die Richter kamen in diesem Fall zu dem Entschluss, dass hier trotz des Anstellungsvertrags keine beitragspflichtige Beschäftigung vorlag. |
| Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |
| zurück zum Inhaltsverzeichnis |