Neuer Basistarif in der privaten Krankenversicherung |
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Durch die Gesundheitsreform wird ab 1.1.2009 der neue Basistarif in der
privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt. Private
Krankenversicherer sind dann gesetzlich verpflichtet, den neuen Basistarif
anzubieten. Versicherte, die ab dem 1.1.2009 eine private Krankenversicherung abschließen, erhalten dabei ein uneingeschränktes Wechselrecht in den Basistarif eines beliebigen privaten Versicherungsunternehmens. Wer bereits privat krankenversichert ist, kann vom 1.1.2009 bis zum 30.6.2009 in den Basistarif einer Versicherung seiner Wahl wechseln. Wer 55 Jahre alt ist oder älter oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann jederzeit in den Basistarif seines Versicherungsunternehmens wechseln. Für die bereits privat versicherten Kunden regelt die sogenannte "Kalkulationsverordnung", wie hoch die Alterungsrückstellungen sind, die er beim Wechsel zu einem anderen Tarif oder einem anderen Anbieter mitnehmen kann. Die Kalkulationsverordnung wird folgende Eckpunkte enthalten:
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