Basiszins / Verzugszins |
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Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5-%-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern: Basiszinssatz + 8-%-Punkte Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen 01.07.2007 - 31.12.2007 = 3,19 % 01.01.2008 - 30.06.2008 = 3,32 % seit 01.07.2008 = 3,19 % Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter: http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden! |
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