Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des
Steuerverfahrens will die Bundesregierung den Abbau bürokratischer
Lasten sowie Verfahrenserleichterungen bei der Steuererhebung erreichen.
Inwieweit das Gesetz auch dem Versprechen seines Titels - insbesondere der
"Entbürokratisierung" - gerecht wird, muss die Realität
noch zeigen.
Mit dem Vorhaben soll die Strategie, papierbasierte Verfahrensabläufe
durch elektronische Kommunikation zu ersetzen, fortgesetzt und vertieft
werden. Das soll mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:
- standardmäßige elektronische Übermittlung von
Steuererklärungen der Unternehmen
- standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der
Steuerbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für
Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen
- die Verpflichtung, anlässlich der Aufnahme der beruflichen und
gewerblichen Tätigkeit Auskunft über steuerrelevante
rechtliche und tatsächliche Verhältnisse zu geben, soll künftig
auf elektronischem Wege erfüllt werden
- es soll die Möglichkeit geschaffen werden, bestimmte Belege wie
z. B. eine Zuwendungsbestätigung für Spenden auf
elektronischem Wege zu übermitteln.
Außerdem enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschläge
zur gezielten Vereinfachung und Entbürokratisierung des
Besteuerungsverfahrens, u. a.:
- die Möglichkeit, Lohnsteueraußenprüfungen von
Finanzverwaltung und Prüfung durch die Rentenversicherungsträger
zeitgleich durchzuführen
- die Anhebung der Schwellenwerte für die monatlich abzugebenden
Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen. Für die
Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen sollen die Grenzen von
6.136 auf 7.500 Euro und für die Abgabe von vierteljährlichen
Meldungen von 512 auf 1.000 Euro steigen. Die Schwellenwerte für
monatliche Lohnsteueranmeldungen erhöhen sich den Planungen zufolge
von 3.000 auf 4.000 Euro und für vierteljährliche Anmeldungen
von 800 auf 1.000 Euro.
Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1.1.2009 in Kraft treten. Über
die Einzelheiten informieren wir Sie, sobald die endgültige
Gesetzesfassung vorliegt.
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