Im Koalitionsvertrag vom November 2005 haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt,
Unternehmen von besonders wachstumshemmender Überregulierung zu befreien und insbesondere dem Mittelstand sowie Existenzgründern z.
B. durch den Abbau von Statistik-, Nachweis-, Dokumentations- und Buchführungspflichten, durch die Vereinfachung und Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren, die Vereinheitlichung von Schwellenwerten im Bilanz- und Steuerrecht sowie durch die Begrenzung der Verpflichtung von
Betrieben zur Bestellung von Beauftragten "mehr Luft zum Atmen zu verschaffen".
Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft enthält
u. a. folgende Maßnahmen:
- Die steuerliche Buchführungspflichtgrenze soll von einem Umsatz von 350.000 Euro auf 500.000
Euro angehoben werden. Damit können gewerbliche Betriebe mit einem Gewinn bis zu 30.000 Euro aus der Buchführungspflicht fallen
und zu der weniger aufwändigen Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) übergehen.
Freiberufler sind generell nicht buchführungspflichtig.
- Die Planungen sehen weiter vor, den Gesamtbetrag für Kleinbetragsrechnungen aus
umsatzsteuerlicher Sicht von gegenwärtig 100 Euro auf zukünftig 150 Euro anzuheben. In der Praxis wird z. B. beim Betanken von
Kleintransportern aufgrund der gestiegenen Kraftstoffpreise die Kleinbetragsgrenze häufig bereits bei einer Tankfüllung überschritten.
Hier wäre die Erteilung von Rechnungen mit allen erforderlichen Pflichtangaben besonders aufwändig.
- Des Weiteren sollen in der Statistik des Produzierenden Gewerbes nur noch Unternehmen mit mindestens 50
(bisher 20) Beschäftigten erfasst werden. Die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten wird auf Unternehmen reduziert
werden, die mindestens zehn (bisher fünf) mit Personendatenverarbeitung betraute Mitarbeiter beschäftigen. Berufsgeheimnisträger
wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater profitieren dadurch, dass sie gegebenenfalls externe Datenschutzbeauftragte
bestellen können.
Die Änderungen über die Buchführungspflicht sollen
nach Verkünden des Gesetzes, die Änderungen zur Umsatzsteuer zum 1.1.2007 in Kraft treten. |