Kabinett hat den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 10.5.2006 den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 beschlossen. Darin sind folgende Änderungen vorgesehen:
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

    Vom Abzugsverbot nicht betroffen sind nach wie vor Aufwendungen für Arbeitsmittel, wie z. B. Schreibtisch, Bücherregal und PC. Diese Aufwendungen sind weiterhin bei betrieblicher/beruflicher Veranlassung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu berücksichtigen.

  • Die Planungen sehen vor, die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingte Freibeträge für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 von vor Vollendung des 27. Lebensjahres auf vor Vollendung des 25. Lebensjahres abzusenken, für Kinder des Geburtsjahres 1982 auf vor Vollendung des 26. Lebensjahres.

  • Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Arbeitsstätte sollten dem Gesetzentwurf zufolge nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sein. Zur Vermeidung von Härten für Fernpendler ist darin vorgesehen, die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro in Zukunft ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Mit dieser Regelung soll bei Fahrtkosten grundsätzlich dem sog. "Werkstorprinzip" Geltung verschafft werden. Danach wird ausschließlich die Arbeitsstätte der Berufssphäre zugeordnet und das Wohnen dem Privatbereich.

    Um die Vereinfachung der 1-%-Regelung nicht weiter bei Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie für Familienheimfahrten einzuschränken, wird die Nutzung des Kraftfahrzeugs auch für die ersten zwanzig Entfernungskilometer der betrieblichen Nutzung zugerechnet.

    Anmerkung: Bei Ausarbeitung des Informationsschreibens wollte der Gesetzgeber noch einmal über die - auch verfassungsrechtlich umstrittene - Abschaffung der Pendlerpauschale nachdenken. Es bleibt die endgültige Entscheidung abzuwarten.

  • Zum weiteren Abbau von Steuervergünstigungen wird der Sparerfreibetrag auf 750 Euro bzw. 1.500 Euro (Ledige/Verheiratete) abgesenkt.

  • Für private zu versteuernde Einkommen über 250.000 Euro (zusammenveranlagte Ehegatten: 500.000 Euro) sieht der Gesetzentwurf einen Zuschlag von drei Prozentpunkten auf den ESt-Spitzensteuersatz (sog. Reichensteuer) vor.

    Für Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit) wird ein Entlastungsbetrag eingeführt, der bis zum In-Kraft-Treten der Unternehmenssteuerreform am 1.1.2008 gewährt wird. Sollte die Unternehmenssteuerreform nicht zum 1.1.2008 in Kraft treten, soll durch ein Gesetzgebungsverfahren die Verlängerung der Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften sichergestellt werden.

    Durch die geplante Unternehmenssteuerreform erfolgt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums eine Entlastung in anderer geeigneter Weise.

  • Neuregelungen im Bergmannsprämiengesetz sollen zu einer zeitlich gestuften und ab 2008 endgültigen Abschaffung der Bergmannsprämie führen.

  • Weitere Rechtsänderungen betreffen die Umsetzung des EU-Zinsabkommens mit der Schweiz in nationales Recht und Änderungen des Gesetzes über Steuerstatistiken.

Die Änderungen zur Umsetzung des EU-Zinsabkommens sowie die Änderungen des Gesetzes über Steuerstatistiken treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen soll das Gesetz am 1.1.2007 in Kraft treten.

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