Das Bundeskabinett hat am 10.5.2006 den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 beschlossen. Darin
sind folgende Änderungen vorgesehen:
- Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen nur noch dann als Betriebsausgaben
oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
bildet.
Vom Abzugsverbot nicht betroffen sind nach wie vor Aufwendungen für Arbeitsmittel, wie z. B. Schreibtisch, Bücherregal und PC.
Diese Aufwendungen sind weiterhin bei betrieblicher/beruflicher Veranlassung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu berücksichtigen.
- Die Planungen sehen vor, die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw.
kindbedingte Freibeträge für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 von vor Vollendung des 27. Lebensjahres auf vor Vollendung des
25. Lebensjahres abzusenken, für Kinder des Geburtsjahres 1982 auf vor Vollendung des 26. Lebensjahres.
- Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Arbeitsstätte sollten
dem Gesetzentwurf zufolge nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sein. Zur Vermeidung von Härten für
Fernpendler ist darin vorgesehen, die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro in Zukunft ab dem 21. Kilometer wie
Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Mit dieser Regelung soll bei Fahrtkosten grundsätzlich dem sog. "Werkstorprinzip"
Geltung verschafft werden. Danach wird ausschließlich die Arbeitsstätte der Berufssphäre zugeordnet und das Wohnen dem
Privatbereich.
Um die Vereinfachung der 1-%-Regelung nicht weiter bei Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie für
Familienheimfahrten einzuschränken, wird die Nutzung des Kraftfahrzeugs auch für die ersten zwanzig Entfernungskilometer der
betrieblichen Nutzung zugerechnet.
Anmerkung: Bei Ausarbeitung des Informationsschreibens wollte der Gesetzgeber noch einmal über die - auch
verfassungsrechtlich umstrittene - Abschaffung der Pendlerpauschale nachdenken. Es bleibt die endgültige Entscheidung abzuwarten.
- Zum weiteren Abbau von Steuervergünstigungen wird der Sparerfreibetrag auf 750 Euro bzw.
1.500 Euro (Ledige/Verheiratete) abgesenkt.
- Für private zu versteuernde Einkommen über 250.000 Euro (zusammenveranlagte Ehegatten: 500.000
Euro) sieht der Gesetzentwurf einen Zuschlag von drei Prozentpunkten auf den ESt-Spitzensteuersatz (sog. Reichensteuer) vor.
Für Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit) wird ein
Entlastungsbetrag eingeführt, der bis zum In-Kraft-Treten der Unternehmenssteuerreform am 1.1.2008 gewährt wird. Sollte die
Unternehmenssteuerreform nicht zum 1.1.2008 in Kraft treten, soll durch ein Gesetzgebungsverfahren die Verlängerung der
Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften sichergestellt werden.
Durch die geplante Unternehmenssteuerreform erfolgt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums eine Entlastung in anderer geeigneter
Weise.
- Neuregelungen im Bergmannsprämiengesetz sollen zu einer zeitlich gestuften und ab 2008 endgültigen
Abschaffung der Bergmannsprämie führen.
- Weitere Rechtsänderungen betreffen die Umsetzung des EU-Zinsabkommens mit der Schweiz in
nationales Recht und Änderungen des Gesetzes über Steuerstatistiken.
Die Änderungen zur Umsetzung des EU-Zinsabkommens sowie die Änderungen des Gesetzes über
Steuerstatistiken treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen soll das Gesetz am 1.1.2007 in Kraft treten. |