Die Eckpunkte der geplanten GmbH-Reform

Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der EU werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt.

Nachfolgend sollen die wichtigsten Punkte der Reform aufgezeigt werden:

  • Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen: Der Entwurf schlägt vor, das Mindeststammkapital der GmbH von bisher 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabzusetzen, um Gründungen insbesondere für Dienstleistungsgewerbe zu erleichtern.

    Des Weiteren ist geplant, dass die Gesellschafter künftig individueller über die jeweilige Höhe ihrer Stammeinlagen bestimmen können. Der Entwurf sieht weiter vor, dass jeder Geschäftsanteil nur noch auf einen Betrag von mindestens einem Euro lauten muss.

    Das Verbot, bei der Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile zu übernehmen, soll aufgehoben werden; genauso wie das Verbot, mehrere Teile von Geschäftsanteilen gleichzeitig an denselben Erwerber zu übertragen.

  • Beschleunigung der Registereintragung: Um die Handelsregistereintragung von Gesellschaften zu erleichtern, deren Unternehmensgegenstand genehmigungspflichtig ist, wird das Eintragungsverfahren von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung abgekoppelt. Das betrifft z. B. Handwerks- und Restaurantbetriebe oder Bauträger, die eine gewerberechtliche Erlaubnis brauchen.

    Bislang kann eine solche Gesellschaft nur dann in das Handelsregister eingetragen werden, wenn bereits bei der Anmeldung zur Eintragung die staatliche Genehmigungsurkunde vorliegt. Zukünftig soll anstelle der Genehmigung die Versicherung genügen, dass die Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist. Beschleunigt wird insbesondere die Gründung von Ein-Personen-GmbHs. Hier wird künftig auf die Stellung besonderer Sicherheitsleistungen verzichtet.

  • Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland: Als ein Wettbewerbsnachteil wird angesehen, dass EU-Auslandsgesellschaften nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ihren Verwaltungssitz in einem anderen Staat - also auch in Deutschland - wählen können. Diese Auslandsgesellschaften sind in Deutschland als solche anzuerkennen. Umgekehrt haben deutsche Gesellschaften diese Möglichkeit bislang nicht. Nunmehr soll es deutschen Gesellschaften ermöglicht werden, einen Verwaltungssitz zu wählen, der nicht notwendig mit dem Satzungssitz übereinstimmt. Dieser Sitz kann auch im Ausland liegen.

  • Mehr Transparenz bei Gesellschaftsanteilen: Nach dem Vorbild des Aktienregisters soll künftig nur derjenige als Gesellschafter gelten, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist. So können Geschäftspartner der GmbH lückenlos nachvollziehen, wer hinter der Gesellschaft steht.
Weiterhin sind einschneidende Änderungen bei der Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts sowie bei der Bekämpfung von Missbräuchen vorgesehen. Mit einem endgültigen Gesetzentwurf ist ca. Anfang 2007 zu rechnen. Das Gesetz könnte damit voraussichtlich Ende 2007 in Kraft treten.

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