Verfahren beim Bundesfinanzhof zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Mit Urteil vom 27.9.2005 hat das Finanzgericht Münster in einem das Streitjahr 2002 betreffenden Fall entschieden, dass das Solidaritätszuschlaggesetz vom 23.6.1993 formell und materiell verfassungsgemäß ist.

Gegen dieses Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt, die unter dem Aktenzeichen VII B 324/05 anhängig ist. Mit einer Entscheidung ist nach einer Pressemitteilung des BFH voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahres zu rechnen.

In der aktuellen Tagespresse wurde dazu unzutreffend berichtet, dass empfohlen wird, gegen den Solidaritätszuschlag Einspruch beim Bundesfinanzhof einzulegen. Ein Einspruch kann jedoch nur beim jeweils zuständigen Finanzamt eingelegt werden.

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