| Keine Aussetzung der Vollziehung bei der Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften | ||||
| Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 29.11.2005 entschieden, dass die Besteuerung von Einkünften
aus privaten Veräußerungsgeschäften in der Fassung ab 1999 verfassungsgemäß ist. Die Finanzverwaltung will hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften/Termingeschäften für Veranlagungszeiträume ab 1999 eine Aussetzung der Vollziehung nicht mehr gewähren. Bisher bewilligte Vollziehungsaussetzungen sollen widerrufen werden. Anmerkung: Der BFH hält zwar in seinem o. g. Urteil die Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999 für verfassungsgemäß. Gegen das Urteil wurde jedoch Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 2 BvR 294/06), sodass Einkommensteuerbescheide für 1999 und später durch Einspruch offen gehalten werden können. |
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