Kontenabrufverfahren

Zum 1.4.2005 wurde durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit das steuerliche Kontenabrufverfahren eingeführt. Zwischen dem 1.4.2005 und dem 31.3.2006 hat das Bundeszentralamt für Steuern 15.464 Kontenabrufe durchgeführt.

Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) wurden auf diesem Wege eine Vielzahl bislang unbekannter Konten und Depots aufgedeckt, bei denen die Finanzämter wertvolle Ermittlungsansätze gewonnen haben. Mehrere 100.000 Euro sollen in Einzelfällen durch Vollstreckung eingenommen worden sein. Das BMF setzt deshalb weiterhin auf die präventive Wirkung eines möglichen Kontenabrufs, weil es - nach seiner Auffassung - der Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit dient. Nach Auskunft der Finanzverwaltungen der Länder hat sich seit seiner Einführung auch die Mitwirkungsbereitschaft "bestimmter Gruppen" von Steuerpflichtigen deutlich erhöht.

Anmerkung: Diese Aussage des BMF lässt darauf schließen, dass in Zukunft wohl verstärkt damit zu rechnen ist, dass das Kontenabrufverfahren eingesetzt wird, um nicht deklarierte Einnahmen von Steuerpflichtigen zu ermitteln.

zurück zum Inhaltsverzeichnis