Reichensteuer, Pendlerpauschale, Elterngeld

Anfang Mai 2006 einigte sich die Große Koalition auf die Umsetzung weiterer bereits im Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen, die ab dem 1.1.2007 zum Tragen kommen sollen.

Dazu zählt die Einführung einer (verfassungsrechtlich umstrittenen) sog. "Reichensteuer". Für zu versteuernde Einkommen von mehr als 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete soll die Steuer um drei Prozentpunkte von derzeit 42 % auf dann 45 % angehoben werden. Gewerbliche Einkünfte werden mit dem Zuschlag nicht belastet.

Neuerungen erwarten auch die Pendler. So verständigten sich die Koalitionäre auf die Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer. Steuerpflichtige, deren Entfernung zum Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer beträgt, erhalten beginnend ab dem 21. Kilometer die Pauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer.

Des Weiteren sehen die Planungen vor, dass Eltern, die die Betreuung ihres ab dem 1.1.2007 geborenen Kindes übernehmen und dafür beruflich eine Pause einlegen, 67 % ihres letzten Nettoeinkommens - höchstens 1.800 Euro im Monat - ein Jahr lang als sog. "Elterngeld" erhalten. Nehmen auch Väter mindestens zwei Monate Auszeit aus dem Beruf, wird das Elterngeld 14 Monate lang gezahlt. Nicht Erwerbstätigen steht ein Sockelbetrag von 300 Euro zu.

Über die einzelnen Details der geplanten Neuregelungen, informieren wir Sie bei Vorliegen konkreter Informationen in einem der nächsten Informationsschreiben.

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