Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellt in einem Urteil klar, dass eine in den AGB enthaltene Vergütungsklausel für Kostenvoranschläge unwirksam ist, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt.

Eine Vergütungsregelung kann jedoch ausdrücklich und individualvertraglich vereinbart werden. Im Zweifelsfall ist ein Kostenvoranschlag jedoch nicht zu vergüten.

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