Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte ab 1999 doch nicht verfassungsgemäß?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von privaten Spekulationseinkünften bei Wertpapieren für die Jahre 1997 und 1998 wegen strukturellen Vollzugsdefiziten als verfassungswidrig beurteilt und die Vorschrift des Einkommensteuergesetzes insoweit für nichtig erklärt hatte, musste der Bundesfinanzhof (BFH) die Verfassungsmäßigkeit der Norm in der nun gültigen Fassung ab dem Jahr 1999 prüfen.

Der BFH hält in seinem Urteil vom 29.11.2005 (IX R 49/04) die Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999 für verfassungsgemäß (siehe Ausgabe März 2006, Beitrag Nr. 5.). Gegen das Urteil wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 2 BvR 294/06), sodass Einkommensteuerbescheide für 1999 und später durch Einspruch offen gehalten werden können.


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