Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Hannover führte
bei der Hannoverschen Lebensversicherung Ermittlungsmaßnahmen zwecks Überprüfung, ob die in die Lebensversicherung
einbezahlten Mittel aus ordnungsgemäß versteuerten Einkommen stammen, durch. Dabei wurden Vertragsdaten der Jahre 1995 bis 2005
beschlagnahmt. Maßgebliche Kriterien für die Auswahl der Verträge waren laufende Beitragszahlungen von über 10.000 Euro,
Einmalzahlungen von mehr als 50.000 Euro sowie Bareinzahlungen oder Zahlungen aus dem Ausland von mehr als 10.000 Euro. Die Vertragsdaten
werden von den Ermittlern an die zuständigen Finanzämter der Versicherungsnehmer zu Kontrollzwecken weitergegeben.
Anmerkung: Es ist zu befürchten, dass diese Vorgehensweise Schule macht und auch bei anderen Unternehmen ähnliche Prüfungen
erfolgen. So weit betroffene Steuerpflichtige falsche Steuererklärungen eingereicht haben, sollte geprüft werden, ob eine
Selbstanzeige sinnvoll ist.
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