Lebensversicherungen erneut im Visier der Steuerfahndung

Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Hannover führte bei der Hannoverschen Lebensversicherung Ermittlungsmaßnahmen zwecks Überprüfung, ob die in die Lebensversicherung einbezahlten Mittel aus ordnungsgemäß versteuerten Einkommen stammen, durch. Dabei wurden Vertragsdaten der Jahre 1995 bis 2005 beschlagnahmt. Maßgebliche Kriterien für die Auswahl der Verträge waren laufende Beitragszahlungen von über 10.000 Euro, Einmalzahlungen von mehr als 50.000 Euro sowie Bareinzahlungen oder Zahlungen aus dem Ausland von mehr als 10.000 Euro. Die Vertragsdaten werden von den Ermittlern an die zuständigen Finanzämter der Versicherungsnehmer zu Kontrollzwecken weitergegeben.

Anmerkung: Es ist zu befürchten, dass diese Vorgehensweise Schule macht und auch bei anderen Unternehmen ähnliche Prüfungen erfolgen. So weit betroffene Steuerpflichtige falsche Steuererklärungen eingereicht haben, sollte geprüft werden, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist.


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