Das Bundeskabinett verabschiedet den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006

Das Bundeskabinett hat am 22.2.2006 dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 zugestimmt. Das Gesetz - dem noch Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen - wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause verabschiedet. Nachfolgend soll in kurzen Stichpunkten auf die für die Steuerpflichtigen wichtigen Maßnahmen hingewiesen werden.
  • Der Pauschalbeitragssatz für geringfügig Beschäftigte wird dem Entwurf zufolge bereits ab dem 1.7.2006 von derzeit 25 % auf 30 % angehoben. In diesem Zusammenhang erhöht sich der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung entsprechend von 11 % auf 13 % und zur Rentenversicherung von 12 % auf 15 %.

    Im Gleichklang zur Anhebung des Pauschalbeitragssatzes für die Kranken- und Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte wird auch die Formel für die Gleitzone an die neue Pauschalgrenze angepasst.

    Minijobs in Privathaushalten, die über das Haushaltsscheckverfahren gemeldet werden, sind von der Beitragserhöhung nicht betroffen. Hier sind weiterhin je 5 Prozent zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen

  • Die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 16 % auf 19 % zum 1.1.2007 soll der Erzielung von Einnahmen zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung sowie der Reduzierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung dienen.

  • Der Regelsatz der Versicherungssteuer wird zum 1.1.2007 von 16 % auf 19 % angehoben. Durch die Änderungen werden neben dem Regelsteuersatz die besonderen Steuersätze für Feuerversicherungen, für verbundene Wohngebäude- und Hausratversicherungen, für Seeschiffskaskoversicherungen sowie für Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr ebenfalls erhöht.

  • Mit den Änderungen des Sozialgesetzbuches wird die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte von 6,5 % auf 4,5 % zum 1.1.2007 umgesetzt.

  • Zukünftig sind die steuerfreien Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, die auf einen Grundlohn von mehr als 25 Euro die Stunde berechnet werden, nicht mehr sozialversicherungsfrei.

zurück zum Inhaltsverzeichnis