Das Bundeskabinett hat am 22.2.2006 dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 zugestimmt. Das Gesetz
- dem noch Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen - wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause verabschiedet. Nachfolgend soll in
kurzen Stichpunkten auf die für die Steuerpflichtigen wichtigen Maßnahmen hingewiesen werden.
- Der Pauschalbeitragssatz für geringfügig Beschäftigte wird dem Entwurf zufolge
bereits ab dem 1.7.2006 von derzeit 25 % auf 30 % angehoben. In diesem Zusammenhang erhöht sich der Pauschalbeitrag zur
Krankenversicherung entsprechend von 11 % auf 13 % und zur Rentenversicherung von 12 % auf 15 %.
Im Gleichklang zur Anhebung des Pauschalbeitragssatzes für die Kranken- und Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte
wird auch die Formel für die Gleitzone an die neue Pauschalgrenze angepasst.
Minijobs in Privathaushalten, die über das Haushaltsscheckverfahren gemeldet werden, sind von der Beitragserhöhung nicht
betroffen. Hier sind weiterhin je 5 Prozent zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen
- Die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 16 % auf 19 % zum 1.1.2007 soll der Erzielung
von Einnahmen zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung sowie der Reduzierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung dienen.
- Der Regelsatz der Versicherungssteuer wird zum 1.1.2007 von 16 % auf 19 % angehoben. Durch die Änderungen
werden neben dem Regelsteuersatz die besonderen Steuersätze für Feuerversicherungen, für verbundene Wohngebäude- und
Hausratversicherungen, für Seeschiffskaskoversicherungen sowie für Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr
ebenfalls erhöht.
- Mit den Änderungen des Sozialgesetzbuches wird die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte
Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte von 6,5 % auf 4,5 % zum 1.1.2007 umgesetzt.
- Zukünftig sind die steuerfreien Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, die auf einen
Grundlohn von mehr als 25 Euro die Stunde berechnet werden, nicht mehr sozialversicherungsfrei.
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