Unfallversicherung für Minijobber in Privathaushalten

Ab 2006 wird die Unfallversicherung in das Haushaltsscheckverfahren integriert. Die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft übernimmt bei Minijobs im Privathaushalt auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und zieht die Beiträge zusammen mit den anderen Abgaben (Krankenversicherung 5 %, Rentenversicherung 5%, Pauschsteuer 2 % und 0,1 % Umlage zur Lohnfortzahlungsversicherung) ein.

Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt ab Januar 2006 einheitlich 1,6 % und wird zusammen mit den anderen Abgaben zweimal jährlich jeweils zum 15. Januar und zum 15. Juli für das vorangegangene Halbjahr im Lastschriftverfahren eingezogen. Die erste Beitragszahlung wird also zum 15. Juli 2006 fällig.

Anmerkung: Der Pauschalbeitragssatz für geringfügig Beschäftigte wird dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 zufolge bereits ab dem 1.7.2006 von derzeit 25 % auf 30 % angehoben. Minijobs in Privathaushalten, die über das Haushaltsscheckverfahren gemeldet werden, sind von der Beitragserhöhung jedoch nicht betroffen.


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