Elektronisches Handelsregister zum 1.1.2007 geplant

Das Bundeskabinett hat im Dezember 2005 den Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) beschlossen. Nachfolgend sollen die wichtigsten Punkte des Entwurfs aufgezeigt werden:
  • Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister: Spätestens bis zum 1.1.2007 werden das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen - mit Ausnahmen - nur noch elektronisch eingereicht werden. Weil die Register elektronisch geführt werden, können Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht werden.

  • Offenlegung der Jahresabschlüsse: Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, sollen für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein.

  • Elektronisches Unternehmensregister: Durch die Schaffung eines zentralen Unternehmensregisters - www.unternehmensregister.de - sollen die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten zentral elektronisch abgerufen werden können.

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