Das Bundeskabinett hat im Dezember 2005 den Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister
und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) beschlossen. Nachfolgend sollen die wichtigsten Punkte des Entwurfs
aufgezeigt werden:
- Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister: Spätestens bis zum
1.1.2007 werden das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für
die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen - mit
Ausnahmen - nur noch elektronisch eingereicht werden. Weil die Register elektronisch geführt werden, können
Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht werden.
- Offenlegung der Jahresabschlüsse: Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu
erleichtern, sollen für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der
elektronische Bundesanzeiger zuständig sein.
- Elektronisches Unternehmensregister: Durch die Schaffung eines zentralen Unternehmensregisters -
www.unternehmensregister.de - sollen die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten zentral elektronisch abgerufen
werden können.
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