Bundesfinanzministerium verlängert "Damnumregelung"

Das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz legt fest, dass geleistete Vorauszahlungen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen sind, für den sie geleistet werden. Die neue Regelung gilt für Erbbauzinsen und andere Entgelte für die Nutzung eines Grundstücks rückwirkend ab dem 1.1.2004 sowie für Vorauszahlungen wie z. B. für Mobilienleasing ab dem 1.1.2005. Nach dem Gesetzeswortlaut ist auch das Damnum betroffen.

Mit Schreiben vom 5.4.2005 äußerte sich das Bundesfinanzministerium klarstellend zur Anwendung der gesetzlichen Regelungen. So soll es im Vorgriff auf eine gesetzliche Klarstellung nicht beanstandet werden, wenn die Neuregelung nicht auf ein Damnum oder Disagio angewendet wird, das vor dem 1.1.2006 abgeflossen ist.

Mit Schreiben vom 15.12.2005 wird diese Regelung über den 1.1.2006 hinaus bis zu einer endgültigen gesetzlichen Neuregelung verlängert. Die Abziehbarkeit nach Maßgabe der bisherigen Verwaltungspraxis bleibt damit im Ergebnis weiter erhalten.


zurück zum Inhaltsverzeichnis