Bundesfinanzhof schätzt Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen als verfassungswidrig ein

Der Bundesfinanzhofs (BFH) hält die betragsmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen für verfassungswidrig, weil die gesetzlichen Höchstbeträge es dem Steuerpflichtigen nicht ermöglichen, in angemessenem Umfang Krankenversicherungsschutz zu erlangen. Er hat daher mit Beschluss vom 14.12.2005 diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Nach Auffassung des BFH gebietet es das verfassungsrechtliche subjektive Nettoprinzip, dass existenznotwendige Aufwendungen des Steuerpflichtigen steuerlich verschont werden. Hierzu gehörten auch Beiträge zu Krankenversicherungen, soweit sie dazu dienten, Versicherungsschutz in dem von den gesetzlichen Krankenversicherungen gewährten Umfang zu erlangen. Soweit Eltern in Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht für ihre Kinder Beiträge zu Krankenversicherungen aufbringen müssten, sei der Gesetzgeber zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Benachteiligung der Familie gehalten, diese Belastung angemessen steuerlich zu berücksichtigen. Das geltende Steuerrecht sehe eine entsprechende Entlastung der Eltern nicht vor.

Gegen noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide sollte daher Einspruch eingelegt bzw. bereits laufende Verfahren in diesem Punkt ausgeweitet werden.


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