Fristen für arbeitspolitische Maßnahmen verlängert

Nachdem der Bundesrat am 21.12.2005 das Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze zugestimmt hat, werden die von Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbarten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bis Ende 2007 verlängert.

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
  • Die Förderung der sogenannten Ich-AG wird um ein halbes Jahr bis zum 30.6.2006 verlängert.

  • Arbeitslose über 50 Jahre erhalten weiterhin bei Aufnahme einer sozialvesicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem niedrigeren Nettogehalt als zuvor den Unterschiedsbetrag zwischen dem alten und dem neuen Nettoentgelt durch einen Zuschuss zur Hälfte ausgeglichen. Zusätzlich stockt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Rentenversicherung auf.

  • Arbeitgeber, die einen über 55jährigen Arbeitnehmer einstellen, müssen für diesen auch in Zukunft keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

  • Die berufliche Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer wird um ein Jahr bis Ende des Jahres 2006 verlängert.

  • Die Pflicht, sich frühzeitig arbeitssuchend zu melden, besteht künftig drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, es sei denn, der Arbeitnehmer erfährt erst später davon. Künftig wird bei Verstößen gegen die Meldepflicht nicht mehr die Höhe des Arbeitslosengeldes gekürzt, sondern eine einwöchige Sperrzeit verhängt. Die frühzeitige Meldepflicht wird auf Personen beschränkt, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet.

  • Die Frist für die Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft seit dem 1.1.2004 im vollen Umfang als Arbeitszeit gelten, wird bis 31.12.2006 verlängert. Damit wird den Beteiligten mehr Zeit eingeräumt, sich auf das neue Recht einzustellen und die notwendigen Umstellungen vorzunehmen.

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