Für Gebäude soll ein Energiepass eingeführt werden

Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedstaaten einen sog. Energiepass für Gebäude einzuführen. Damit soll erreicht werden, dass potenzielle Hauskäufer und Mieter einen Richtwert über die zu erwartenden Energiekosten bei einem bestimmten Objekt bekommen sollen.

Ziel des Energiepasses ist es, den Hausbesitzern Anreize für die energetische Sanierung der eigenen vier Wände zu bieten. Denn Besitzer eines energiesparenden Hauses müssen weniger fürs Heizen bezahlen und können beim Verkauf u. U. einen höheren Kaufpreis verlangen. Damit in Deutschland der Energiepass eingeführt werden kann, müssen noch die Ausführungsbestimmungen festgelegt werden.

Es scheint jedoch sicher, dass der Energieausweis in Zukunft vom Eigentümer grundsätzlich bei Bau, Verkauf und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen vorgelegt und nach spätestens zehn Jahren erneuert werden muss.

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