EuGH-Entscheidung zu den EU-Richtlinien für Überbuchungen und Verspätungen bei Flügen

Nach einer am 17.2.2005 in Kraft getretenen EU-Verordnung können Passagiere, die wegen Überbuchung auf der Strecke bleiben, deren Flüge stark verspätet starten oder gestrichen werden, zwischen 125 und 600 Euro an Ausgleichszahlungen verlangen. Ferner müssen sich die Fluggesellschaften um Ersatz- und Rückflüge, erforderliche Übernachtungen, Verpflegung und Benachrichtigungen kümmern. Die neuen Regeln gelten nicht nur für Linienflüge und individuell gebuchte Charterflüge, sondern auch für Flüge bei Pauschalreisen.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 10.1.2006 (C-344/04) die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen für gültig befunden und weiterhin erklärt, dass sie auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.

zurück zum Inhaltsverzeichnis