Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich
ein Widerrufsrecht zu. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind die Richtlinien des Europäischen Parlaments dahingehend
auszulegen, dass es sich bei Online-Automietverträgen um eine Ausnahme handelt; nämlich um Verträge über die Erbringung
von Dienstleistungen im Bereich Beförderung.
Dies hat zur Folge, dass kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. So kommt es u. U. auf die Kulanz des Autovermieters an, ob vom Vertrag zurückgetreten
werden kann. (EuGH-Urt. v. 10.3.2005 C-336/03) |