| Vorsorgeuntersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit | ||||
| In seiner Pressemitteilung vom 4.3.2005 hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
nun klargestellt, dass Vorsorgeuntersuchungen, wie die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der
Gesundheits-Check-up, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge und Schutzimpfungen von der Praxisgebühr befreit sind. Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin und dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht praxisgebührpflichtig. Einen detaillierten Überblick aller Vorsorgemaßnahmen finden Sie im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales unter: http://www.bmgs.bund.de/downloads/Vorsorgemassnahmen040305.pdf. |
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