| Ab 1.7.2004 sind Änderungen bei der "Rechnungsausstellung" und der "Umsatzsteuer" zwingend zu beachten | ||||
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Rechnungsausstellung Seit dem 1.1.2004 (mit einer Übergangsregelung bis zum 30.6.2004) müssen Rechnungen, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, zwingend die im Gesetz vorgegebenen Angaben enthalten. So muss ab dem 1.1.2004 in der Rechnung neben weiteren Angaben die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten sein. Die übrigen Verschärfungen
wie z. B. die fortlaufende Rechnungsnummer gelten durch die Übergangsregelung erst ab 1.7.2004. Umsatzsteuer Ab dem 1.7.2004 gelten sowohl für die "Rechnungsausstellung" wie auch für die "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" nur noch die neuen Regelungen. |
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