| Kurz notiert ... | ||||
| Keine automatische Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung bei privat
versichertem Elternteil Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seinem Urteil v. 12.2.2003 (1 BvR 624/01), dass es nicht gegen das Grundgesetz verstößt, wenn die Kinder von Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen nicht beitragsfrei familienversichert sein können. Nach geltendem Recht sind die Kinder von Ehegatten nicht beitragsfrei familienversichert, wenn nur ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, und das Einkommen des privat krankenversicherten Elternteils sowohl das Einkommen seines Ehegatten als auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (2003: 3.450 Euro) übersteigt. Auch den Umstand, dass die Kinder der Partner nicht ehelicher Lebensgemeinschaften unter den gleichen Voraussetzungen familienversichert sein können, hat das Gericht nicht als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie angesehen. (BVerG-Urt. 12.2.2003 1 BvR 624/01) |
| zurück zum Inhaltsverzeichnis |