Zeit für Berufsschulbesuch – Anrechnung auf wöchentliche Arbeitszeit

Auszubildende (Azubi) sind nach dem Berufsbildungsgesetz für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Für die Zeit der Freistellung ist dem Azubi die Vergütung fortzuzahlen. Überschreitet die Dauer des Berufsschulunterrichts die an diesem Tag zu leistende Ausbildungszeit, ist die darüber hinaus für die Teilnahme am Berufsschulunterricht aufgewendete Zeit bei volljährigen Azubis nicht auf die wöchentliche Ausbildungszeit anzurechnen und somit nicht zu vergüten.

Eine entsprechende Anrechnungsvorschrift findet sich lediglich im Jugendarbeitsschutzgesetz und ist demnach nur auf Auszubildende unter 18 Jahre anzuwenden. (BAG-Urt. v. 13.2.2003 – 6 AZR 537/01)


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