Die Richter des Landessozialgerichts Brandenburg haben in ihrem Urteil vom 13.12.2002 bestätigt, dass
ein Ehegatte Arbeitnehmer in dem Betrieb seines Partners sein kann, obwohl er Eigentümer des Betriebsgrundstücks ist.
Es kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass der Arbeitnehmer als Alleineigentümer des Grundstücks gleichzeitig auch
Mitbetriebsinhaber ist, sofern der Betrieb keinen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks darstellt. (LSG Brandenburg, Urt. v.
13.12.2002 L 10 AL 180/01) |