Neuregelungen bei Nebenkostenabrechnung für Mietwohnungen beachten

Mit In-Kraft-Treten der Mietrechtsreform sind unter anderem die Betriebskostenabrechnungsregelungen neu definiert worden. Grundsätzlich dürfen Vorauszahlungen nur in angemessener Höhe vereinbart werden. Die neuen Regelungen verpflichten den Vermieter, über die Vorauszahlungen der Betriebskosten jährlich abzurechnen und dabei den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Ferner ist diese Abrechnung dem Mieter spätestens nach Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat (z. B. verspätete Zustellung des Grundsteuerbescheids). Sofern keine besonderen Abreden bestehen, sind nach Auffassung der Richter des Bundesgerichtshofs in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen:
  • eine Zusammenstellung der Gesamtkosten,
  • die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel,
  • die Berechnung des Anteils des Mieters und
  • der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.
Hinsichtlich der Vorauszahlungen hat der Vermieter grundsätzlich die vom Mieter im Abrechnungszeitraum tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen in Abzug zu bringen. Denn es muss dem Mieter möglich sein zu überprüfen, welche von ihm erbrachten Leistungen der Vermieter bei der Berechnung seiner Saldoforderung berücksichtigt hat. (BGH-Urt. v. 27.11.2002 – VIII ZR 108/02)

Der Mieter hat Einwendungen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung dem Vermieter mitzuteilen,
es sei denn, er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten (z. B. schwere Erkrankung über einen längeren Zeitraum).

Für die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung ist der Mieter berechtigt Einsicht in die Unterlagen zu nehmen, die zur Abrechnung herangezogen wurden. Gegen eine Erstattung der Auslagen hat der Mieter ferner Anspruch auf Kopien der entsprechenden Unterlagen.

zurück zum Inhaltsverzeichnis