| Kaufmanns- und Firmenrecht Ablauf der Übergangsfrist zum 31.3.2003 | ||||
| Das neue Kaufmanns- und Firmenrecht sah für Firmen, die vor dem 1.7.1998 im Handelsregister
eingetragen wurden, vor, dass die "alte" Firmenbezeichnung während einer Übergangsfrist weitergeführt werden durfte.
Diese Frist läuft nun zum 31.3.2003 ab, sodass für diese Firmen nun auch das Kaufmanns- und Firmenrecht voll zum Tragen kommt. So müssen u. a. Geschäftsbriefe und Bestellscheine die Firmenbezeichnung mit Zusatz der Rechtsform, den Ort der Niederlassung sowie das Registergericht und die Registernummer enthalten. Zur Klarstellung der Rechtsform ist ein Rechtsformzusatz, wie bisher schon für die AG oder GmbH, auch für Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) erforderlich. Bei Einzelkaufleuten muss der Zusatz "eingetragener Kaufmann" bzw. "eingetragene Kauffrau" oder eine Abkürzung (e. K., e. Kfm. oder e. Kffr.) hinzugefügt werden. Anmerkung: Von dieser Neuregelung sind BGB-Gesellschaften nicht betroffen. |
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