| Grenzüberschreitende Steuerflucht in der Europäischen
Union soll eingedämmt werden |
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| Am 21.1.2003 haben sich die Finanzminister der Europäischen Union auf eine einheitliche Besteuerung
von Zinsen für Kapitalanlagen in den EU-Staaten geeinigt. Danach sollen ab 2004 die Heimatländer von auswärtigen Sparern über
deren Kapitalerträge informiert werden. Ab dem 1.1.2004 werden zwölf EU-Länder darunter auch Deutschland Informationen über Zinserträge auf Auslandskonten an die Partnerstaaten weiterleiten. In den Ländern Österreich, Luxemburg und Belgien bleibt das Bankgeheimnis zunächst bestehen. Diese erheben jedoch eine Quellensteuer ab 2004 in Höhe von 15 %, ab 2007 in Höhe von 20 % und ab 2010 in Höhe von 35 %. Drei Viertel dieser Steuereinnahmen fließen den Heimatstaaten der ausländischen Sparer wieder zu. Das bedeutet aber nicht, dass bis 2007 ein deutscher Anleger auf seine Zinseinkünfte z. B. in Luxemburg nur 15 % Steuern bezahlen muss. Die Differenz zum geplanten 25-%igen deutschen Abgeltungssteuersatz von 10 % müssen die Auslandssparer weiterhin an das Finanzamt abführen. Die Schweiz, die ebenfalls auf ihr bewährtes Bankgeheimnis nicht verzichten will, soll entsprechend den Regeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zumindest auf Anfrage Mitteilungen über ausländische Sparer herausgeben. Hier ist ein Abkommen geplant, das die gleichen Quellensteuersätze vorsieht wie bei den o. g. Ländern. Sobald auch die Schweiz zu Kontrollmitteilungen bereit ist, wollen sich auch die Länder Österreich, Belgien und Luxemburg dem Verfahren innerhalb der EU anschließen. Mit den Ländern Schweiz, Andorra, Monaco, Liechtenstein, San Marino und den USA soll es noch getrennte Verhandlungen geben. Es wird angestrebt, dass sich auch die abhängigen Gebiete Großbritanniens und der Niederlande verpflichten dem System beizutreten. |
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