Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem
die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz,
der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder
Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg
entstanden ist. Im Einzelnen können nachfolgend aufgezeigte
Unterlagen nach dem 31.12.2008 vernichtet werden:
- Aufbewahrungsfrist 10 Jahre*: Bücher, Inventare,
Bilanzen, Rechnungen und Buchungsbelege (Offene-Posten-Buchführung)
- d. h. Bücher mit Eintragung vor dem 1.1.1999, Bilanzen und
Inventare, die vor dem 1.1.1999 entstanden sind, sowie Belege mit
Buchfunktion.
- Aufbewahrungsfrist 6 Jahre*: Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe
sowie Kopien von abgesandten Handels- und Geschäftsbriefen,
sonstige Unterlagen - d. h. Unterlagen und Lohnkonten, die vor dem
1.1.2003 entstanden sind.
* Dies gilt nicht, soweit Bescheide noch nicht endgültig und soweit
Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren anhängig sind.
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