Verbesserungen für Familien beschlossen |
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Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und
haushaltsnahen Dienstleistungen sollen Familien gestärkt und private
Haushalte als Arbeitgeber oder Auftraggeber besser unterstützt
werden. Dazu sind folgende Maßnahmen vorgesehen. Familienförderung: Das Kindergeld wird ab 1.1.2009 für erste und zweite Kinder von 154 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder von 179 Euro auf 195 Euro monatlich angehoben werden. Gleichzeitig steigt der Kinderfreibetrag von bisher 3.648 auf künftig 3.864 Euro. Hilfebedürftige Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, sollen jeweils zum Schuljahresbeginn eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf in Höhe von 100 Euro bekommen. Sie soll bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 gewährt werden und insbesondere dem Erwerb der persönlichen Schulausstattung wie z. B. für Schulranzen oder Schreib- und Rechenmaterialien dienen. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse: Die Förderung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bzw. Dienstleistungen soll auf einheitlich 20 % der Aufwendungen ausgeweitet werden. Alle anderen Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflege-und Betreuungsleistungen werden zusammengefasst. Im Einzelnen können danach folgende steuerliche Ermäßigungen beansprucht werden:
Anmerkung: Nach wie vor müssen für die Aufwendungen zwingend Rechnungen vorliegen und die Zahlung durch einen Kontoauszug nachgewiesen werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Es empfiehlt sich daher, entsprechende Rechnungen sowie die dazugehörigen Kontoauszüge aufzubewahren! |
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