Die Bundesregierung hat am 5.11.2008 ein Maßnahmenpaket zur raschen
Überwindung der Konjunkturschwäche und zur Sicherung von
Arbeitsplätzen beschlossen. Die meisten Maßnahmen sind für
die nächsten zwei Jahre vorgesehen.
Dazu zählen u. a:
- Degressive Abschreibungen: Für bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens wird eine degressive Abschreibung in Höhe
von 25 % ab dem 1.1.2009 wiedereingeführt. Sie ist auf zwei Jahre
befristet.
- Sonderabschreibungen: Kleinere und mittlere Unternehmen können
zusätzlich zur degressiven Abschreibung auch Sonderabschreibungen
nutzen. Die dafür relevanten Betriebsvermögens- und
Gewinngrenzen werden auf 335.000 Euro bzw. 200.000 Euro erhöht.
- Handwerkerleistungen besser absetzbar: Bei den sog.
haushaltsnahen Dienstleistungen wird der Steuerbonus für
Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von 600 Euro auf
1.200 Euro (20 % von 6.000 Euro) verdoppelt. Zwei Jahre nach
Inkrafttreten soll überprüft werden, ob die verbesserte
Absetzbarkeit wirksam ist.
- Kfz-Steuer für Neuwagen: Für PKW mit Erstzulassung ab
dem 5.11.2008 bis zum 30.6.2009 wird eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für
ein Jahr eingeführt. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und
Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale
Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre. Zu beachten ist, dass der Zeitraum der
Nichterhebung in jedem Fall am 31.12.2010 endet.
Zu den weiteren Maßnahmen, die der Abschwächung der
Konjunktur gegensteuern sollen, gehören u. a. eine stärkere Förderung
des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, ein Sonderprogramm für
berufsbegleitende Weiterbildung, die Verlängerung des
Kurzarbeitergeldes auf 18 Monate, die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen,
die Beschleunigung von Verkehrsinvestitionen, die stärkere Förderung
von Innovationen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien usw.
Anmerkung: Grundsätzlich sollten Sie prüfen, ob es
sinnvoll ist, Investitionen wie die Anschaffung von Maschinen und Anlagen
in das Jahr 2009 zu verschieben, um in den Genuss der degressiven
Abschreibung bzw. der Sonderabschreibung zu gelangen. Durch die Anhebung
der Gewinngrenze für Freiberufler auf 200.000 Euro profitieren diese
u. U. wieder von der Sonderabschreibung.
Aber auch bei der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen sollten Sie überlegen,
ob diese nicht besser erst im Jahr 2009 in Angriff genommen werden, wenn
das Abzugsvolumen von 600 Euro (20 % von 3.000 Euro) in diesem Jahr schon
verbraucht ist oder diese Grenze übersteigen würde.
|