Ab 1.1.2009 besteht Krankenversicherungspflicht für alle |
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Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde sichergestellt, dass alle Bürgerinnen
und Bürger in Deutschland einen Gesundheitsschutz erhalten. Wer den
Versicherungsschutz verloren hat, wird wieder krankenversichert. Dies gilt
sowohl in der gesetzlichen (GKV) als auch in der privaten
Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung wird versichertenfreundlicher gestaltet und stärker als bislang auf den Wettbewerb ausgerichtet. Dazu gehört die Einführung eines Basistarifs, den alle Versicherungsunternehmen ab 2009 anbieten müssen, sowie die Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen bei einem Tarif oder Versicherungswechsel. Wer zu spät, zum Beispiel erst, wenn er krank ist, dieser neuen Versicherungspflicht nachkommt, muss nicht bezahlte Beiträge nachzahlen. Denn seit dem 1.4.2007 ist diese neue Versicherungspflicht in der GKV entstanden; die damit verbundene Beitragspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall vorliegt. In der privaten Krankenversicherung beginnt die entsprechende Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung, die die Pflegeversicherung einschließt, ab dem 1.1.2009. |
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