Der Abgeltungsteuer mit Vernunft begegnen |
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Ab dem 1.1.2009 unterliegen die privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen
bekanntlich der sog. Abgeltungsteuer. Der Steuersatz beträgt 25 %
zzgl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer - insgesamt
somit ca. 28 %. In aller Regel profitieren Steuerpflichtige mit einem
höheren Steuersatz als 25 % von der Abgeltungsteuer, Steuerpflichtige
mit einem niedrigeren Steuersatz haben aber dadurch keinen Nachteil.
Sie können die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
in ihrer Steuererklärung erfassen und mit dem individuellen
Steuersatz versteuern. Mit der Abgeltungsteuer wird ein Systemwechsel vollzogen, bei dem mancher Sparer mit Blick auf sein Depot umdenken und eventuell auch umschwenken muss. Insbesondere zum Jahresende und angeregt durch die Einführung der Abgeltungsteuer sowie die Turbulenzen auf dem Kapitalmarkt wird überlegt, ob die eine oder andere Geldanlage nicht umgeschichtet werden soll. Das wird in manchen Fällen sicherlich sinnvoll sein. Grundsätzlich sollten aber bei einer Geldanlage zunächst die (langfristigen) Renditeaussichten sowie die Sicherheit die entscheidende Rolle spielen. Aber auch die steuerlichen Auswirkungen auf die Erträge dürfen in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden.
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