Mehr Rechtssicherheit im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr |
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Der Rat der Justizminister der EU hat am 6.6.2008 die Rom-I-Verordnung
verabschiedet. Die neue Verordnung regelt, welches Recht innerhalb der
europäischen Union auf internationale schuldrechtliche Verträge
anwendbar ist. Künftig richtet sich beispielsweise das auf grenzüberschreitend geschlossene Versicherungsverträge anzuwendende Recht nicht mehr nach einem unübersichtlichen Regelungsgeflecht, sondern einheitlich nach der Rom-I-Verordnung. So regelt die Verordnung vor allem bei den "klassischen" Sachverhalten des Wirtschaftsverkehrs, die eine Verbindung zu mehreren Rechtsordnungen haben, welche dieser Rechtsordnungen im Einzelfall anzuwenden ist:
Die Rom-I-Verordnung wird 18 Monate nach ihrer Verabschiedung - also im Dezember 2009 - wirksam. Dann gilt die Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar mit Ausnahme von Dänemark. Demgegenüber darf Großbritannien aufgrund eines Zusatzprotokolls zum EG-Vertrag noch über seine Teilnahme entscheiden. |
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