Private Steuerberatungskosten abzugsfähig? |
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Seit 2006 können Steuerberatungskosten, soweit sie dem privaten
Bereich zuzuordnen sind, nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich geltend
gemacht werden. Nicht mehr abzugsfähig sind nach Auffassung der
Finanzverwaltung die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ermittlung von
Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, der
Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen oder der steuerlichen Berücksichtigung
von Kinderbetreuungskosten, für das Ausfüllen der
Einkommensteuererklärung, soweit sie nicht mit der Einkünfteermittlung
zusammenhängt, für die Beratung in Tarif- oder
Veranlagungsfragen, Erbschaft- oder Schenkungsteuer usw. Anmerkung: Zur Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten ist beim Bundesfinanzhof ein Verfahren anhängig. Betroffene Steuerpflichtige sollten unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch gegen die betreffenden ESt-Bescheide einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. |
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