Betriebsbedingte Kündigung und freie Unternehmerentscheidung |
||||
|
Betriebsbedingte Gründe, die eine ordentliche Kündigung
rechtfertigen, liegen vor, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für
den Arbeitnehmer entfällt. Das ist u. a. dann der Fall, wenn der
Arbeitgeber den Betrieb reorganisiert und nach dem neuen Konzept die
bisherige Tätigkeit nicht mehr anfällt. Die Umgestaltung wird
als sog. freie Unternehmerentscheidung von den Gerichten für
Arbeitssachen nicht auf ihre organisatorische oder betriebswirtschaftliche
Zweckmäßigkeit überprüft, sondern allein darauf, ob
sie willkürlich oder sonst missbräuchlich erfolgt ist. Entschließt sich der Arbeitgeber, bisher von Arbeitnehmern ausgeübte Tätigkeiten in Zukunft nicht mehr durch Arbeitnehmer, sondern durch selbstständige Unternehmer ausführen zu lassen, so entfällt in diesem Umfang das bisherige Beschäftigungsbedürfnis für Arbeitnehmer und ein betriebsbedingter Kündigungsgrund liegt vor. |
| Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |
| zurück zum Inhaltsverzeichnis |