Online-Durchsuchungen unter strengen Voraussetzungen |
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Online-Durchsuchungen unter
strengen Auflagen für zulässig erklärt. Das BVerfG stellte
klar, dass die heimliche Datenüberwachung nur dann
verfassungsrechtlich zulässig ist, wenn "tatsächliche
Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend
wichtiges Rechtsgut bestehen". Darüber hinaus muss jeder
Eingriff grundsätzlich richterlich angeordnet werden. Vor diesem Hintergrund verletzt das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, über das das Gericht zu befinden hatte, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und wurde von den Richtern als nichtig bewertet. Das Bundesinnenministerium ist nun gefordert, Formulierungen für das BKA-Gesetz vorzulegen, die diesen Ansprüchen genügen. |
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