Übernachtungskosten für Unternehmer nur noch mit Übernachtungsbeleg steuerlich ansetzbar |
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Wie bei Dienstreisen der Arbeitnehmer sind seit dem 1.1.2008 auch bei
Geschäftsreisen der Unternehmer nur noch die tatsächlichen
Kosten für Auslandsübernachtungen steuerlich abzugsfähig. Der Unternehmer kann seinem Arbeitnehmer seit dem 1.1.2008 die Übernachtungskosten weiterhin pauschal steuerfrei erstatten, muss aber für sich selbst zwingend einen Übernachtungsbeleg vorweisen, um die Kosten steuerlich geltend machen zu können.
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