Die Sozialversicherungsgrenzen 2008 |
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Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung stehen fest.
Damit werden die für das Versicherungs-recht sowie Beitrags- und
Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Rechengrößen
bestimmt. Für das Jahr 2008 gelten folgende Grenzen:
Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Ausnahmen gelten für das Bundesland Sachsen (Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung 1,35 %, Arbeitgeberanteil 0,35 %) sowie für bestimmte kinderlose Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung. |
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