Sachbezugswerte 2008


Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt Verpflegung, Wohnung oder Unterkunft zur Verfügung - sog. Sachbezüge -, müssen diese als "geldwerter Vorteil" versteuert werden.

Für 2008 gelten erstmals einheitliche Werte für die alten und neuen Bundesländer. Der Wert für Verpflegung beträgt 205 Euro (Frühstück 45 Euro, Mittag- und Abendessen je 80 Euro); der Wert für die Unterkunft 198 Euro.

Zahlen Arbeitnehmer für die Verpflegung, Wohnung oder Unterkunft etwas dazu, ist nur die Differenz zwischen dem Sachbezugswert und dem gezahlten Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.

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