Insolvenzgeldanspruch eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers |
||||
|
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt
waren und bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
ihres Arbeitgebers (Insolvenzereignis) für die vorausgehenden drei
Monate des Arbeitsverhältnisses noch Arbeitsentgelt beanspruchen können. Dies gilt auch bei Geschäftsführern, die zwar zugleich Gesellschafter sind, jedoch weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine sogenannte Sperrminorität verfügen. Hier ist im Regelfall von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen. |
| Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |
| zurück zum Inhaltsverzeichnis |