Teilzeitarbeitnehmer - Verlängerung der Arbeitszeit |
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Der Arbeitgeber kann erhöhten Arbeitskräftebedarf durch Verlängerung
der Arbeitszeit teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer decken. So weit kein neuer Arbeitsplatz eingerichtet wird, ist der Arbeitgeber in der Auswahl frei, welchen Teilzeitbeschäftigten er eine Verlängerung der Arbeitszeit anbietet. Ferner wird der Arbeitgeber auch durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht verpflichtet, das gestiegene Arbeitszeitvolumen anteilig auf alle interessierten Teilzeitbeschäftigten zu verteilen. |
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