Schrittweise Einführung des Energieausweises ab 1.7.2008 |
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Das Bundeskabinett hat am 27.6.2007 die Energieeinsparverordnung verabschiedet. Im Kern wird mit der Verordnung der Energieausweis für
Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität
von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der
energetischen Gebäudeeigenschaften. Der Energieausweis wird zeitlich versetzt, beginnend mit dem 1.7.2008 für ältere Wohngebäude (Baujahre bis 1965), verpflichtend. Bei später errichteten Gebäuden haben die Eigentümer noch bis zum 1.1.2009 Zeit. Bis zum 1.10.2008 hat ein großer Teil der Verkäufer und Vermieter noch die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, da Bedarfsausweise erst ab dann für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten unter folgenden beiden Voraussetzungen verpflichtend werden:
Der Bedarfsausweis ermittelt anhand der Gebäudeeigenschaften (z. B. Dämmqualität von Wänden und Fenstern, Qualität
der Heizanlage usw.) den Energiebedarf. |
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