Die Spitzen der Koalition haben eine Reform der Pflegeversicherung und Regelungen im Niedriglohnbereich beschlossen. Unter anderem haben sich
die Verhandlungspartner dabei auf folgende Punkte geeinigt:
- Bei der Pflegereform soll der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1.7.2008 um 0,25 % erhöht werden. Derzeit beträgt
der Beitragssatz 1,7 % (1,95 für Kinderlose). Er wird je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Im Gegenzug ist zum
1.1.2008 die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 4,2 % auf 3,9 % geplant.
- Im Niedriglohnbereich einigten sich beide Seiten unter anderem darauf, das so genannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu erweitern. Künftig
soll es für zehn bis zwölf Branchen gelten. Ist eine Branche zu mindestens 50 % tariflich gebunden, erhält sie das Angebot, in
das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen zu werden. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag von Tarifvertragsparteien der betreffenden
Branche bis zum Stichtag 31.3.2008. So erlaubt z. B. das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, einen von Tarifparteien vereinbarten Mindestlohn für
alle Betriebe der jeweiligen Branche verbindlich vorzuschreiben. Damit gelten die Tarifverträge auch für die nicht tarifgebundenen
Arbeitgeber.
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